Offshore-Windenergie liegt derzeit bei den Stromkosten im Mittelfeld der erneuerbaren Energiequellen, sie hat aber noch ein großes Kostensenkungspotenzial. Um von diesem Potenzial und den vielen weiteren positiven Effekten der Offshore-Windbranche auf die deutsche Wirtschaft zu profitieren, müssen die noch bestehenden Hürden von den zuständigen Akteuren abgebaut werden. Damit würde die Offshore-Windindustrie auf einen nachhaltigen Erfolgskurs gebracht werden.
Betrachtet man allein die Vergütung pro Kilowattstunde, wird der günstigste Strom von den großen Wasserkraftanlagen produziert, gefolgt von den Onshore-Windenergieanlagen. Den teuersten Strom aus erneuerbaren Energiequellen produzieren Geothermieanlagen mit einer Vergütung von bis zu 30 Cent je produzierter Kilowattstunde (Stand 2012).
Die Offshore-Windenergie steht noch am Anfang der Lernkurve und damit auch am Anfang der Kostenreduktion. Daher sieht das EEG auch ab 2018 eine jährliche Reduktion der Vergütung von 7 Prozent für neugebaute Offshore-Windkraftwerke vor. Auch alle anderen (erneuerbaren) Energieformen hatten zu Beginn des Lernprozesses höhere Kosten und ihnen wurden entsprechend höhere Vergütungssätze zugestanden. Branchen-Experten gehen davon aus, dass sich die Kosten für Strom aus Offshore-Windkraftwerken alleine aufgrund von Lerneffekten um bis zu 40 Prozent reduzieren lassen.
Die Vergütung durch das EEG von Offshore-Strom beträgt derzeit (2012) 15 ct/kWh für die ersten 12 Jahre. Anschließend fällt diese auf die Grundvergütung von 3,5 ct/kWh. Die Betreiber können sich auch für das sogenannte „Stauchungsmodell“ entscheiden, bei dem die Anfangsvergütung 19 ct/kWh beträgt, dann aber schon nach 8 Jahren auf die Grundvergütung von 3,5 ct/kWh zurückfällt. Über 20 Jahre im Durchschnitt gerechnet sind es in beiden Modellen rund 10 ct/kWh. Die Vergütung für den Offshore-Strom aus einer heute installierten Anlage ist also nach dem EEG für die nächsten zwanzig Jahre berechenbar und nicht schwankend. Dies schafft Investitionssicherheit und klare Kostenentwicklung für die Abnehmerseite.
Die Stromverbraucher zahlen den Ausbau der erneuerbaren Energie über die sogenannte EEGUmlage. In die EEG-Umlage fließt die Differenz zwischen an der Strombörse erzieltem Verkaufspreis und der vom EEG-garantierten Festvergütung ein. Das heißt, wenn der Strompreis an der Börse in Zukunft steigt, sinken die Mehrkosten durch erneuerbare Energien.
Andersherum gibt es einen paradoxen Effekt. Die erneuerbaren Energien sorgen heute für fallende Preise an der Strombörse. Je tiefer also der Preis an der Strombörse durch die erneuerbaren Energien sinkt, desto höher wird die EEG-Umlage. Auf den niedrigen Großhandelspreis der Börse haben die mit der steigenden EEG-Umlage belasteten Kleinverbraucher jedoch keinen Zugriff. Großverbraucher kaufen jedoch zum Börsenpreis ihren Strom und werden teilweise auch noch von der EEG-Umlage befreit, auf die ihr eigener Preisvorteil zurückzuführen ist. Das macht 1 Cent von 3,5 Cent der EEG-Umlage aus!
Die Kosten für Offshore-Windenergie liegen preislich im Mittel der Kosten für erneuerbare Energien und werden in den nächsten Jahren noch deutlich sinken. Die Industrie profitiert von den durch die erneuerbaren Energien gesunkenen Strompreisen, beteiligt sich aber aufgrund der gesetzlichen Mechanismen oft nicht an den Kosten des EEGs.