Aufgrund der seit Ende 2011 ungeklärten Fragen zur Regelung des seeseitigen Netzanschlusses ist es bereits 2012 zu einer kritischen Situation gekommen, in der keine Aufträge für Offshore- Windkraftwerke mehr ausgelöst wurden. Zusätzlich werden Industrie und vor allem die Investoren jetzt durch die EEG-Diskussion verunsichert. Da durch die Debatte der EEG-Rahmen für Projekte nach 2015 deutlich in Frage gestellt wird, führt dies erneut dazu, dass zurzeit kaum noch Aufträge vergeben werden. Die Windkraftwerk-Projekte auf der Nord- und Ostsee haben aufgrund ihrer Struktur aber einen langen Planungs- und Realisierungszeitraum. Oft vergehen zwischen der finalen Investitionsentscheidung für ein Offshore-Windkraftwerk und der tatsächlichen Einspeisung der ersten Kilowattstunde aus dem Kraftwerk auch ohne Verzögerungen bis zu 5 Jahre. Die Offshore-Windindustrie braucht zum jetzigen Zeitpunkt daher vor allen Dingen eines: Planungssicherheit.
Zunächst ist es entscheidend, den Spekulationen über die Zukunft des EEG ein Ende zu setzen und die Entwicklung eines Förderinstruments, das den Offshore-Ausbau wirtschaftlich ermöglicht, zielorientiert voranzutreiben. Dazu gehört aus Sicht der Offshore-Windbranche aber auch, dass das Förderinstrument für die Offshore-Windenergie nicht abrupt geändert, sondern nur langsam und nachvollziehbar weiterentwickelt wird. Ein zukunftsfähiges EEG nimmt auf die bisher getätigten Investitionsentscheidungen und auf die im Vertrauen einer verlässlichen Förderpolitik geschlossenen Verträge Rücksicht. Der Förderrahmen darf sich nicht für schon getätigte Investitionsentscheidungen radikal ändern. Da sich der Ausbau der Offshore-Windenergie durch die Probleme beim Netzanschluss verzögert hat, muss dies in den Fristen für das Stauchungsmodell und die Degression in einer EEG-Novellierung berücksichtigt werden. Schon heute muss also wegen der langen Investitions-Vorlaufzeiten die Entscheidung, die Fristen für 2018 auf 2021 zu verlängern, getroffen werden.
Zudem muss die Politik eine faire Debatte über Strompreise führen, die der Konkurrenz mit abgeschriebenen Altkraftwerken und den wahren Kosten der konventionellen Stromerzeugung Rechnung trägt. Die Diskussion sollte außerdem die Kostensenkungspotenziale und die systemstabilisierende Bedeutung der Offshore-Windenergie angemessen respektieren. Offshore-Windenergie ist das Fundament der Energiewende: Wir brauchen daher ein Vergütungssystem, dass das Erreichen des 10.000- bis 2020 beziehungsweise 25.000-Megawatt-Ziels bis 2025/2030 der Bundesregierung ermöglicht.
Ein Vergütungssystem wie das EEG, das den wirtschaftlichen Ausbau der erneuerbaren Energien sichert, ist in jedem Fall auch in Zukunft notwendig.