Neben den in diesem Abschnitt aufgeführten Punkten sind die stabilen Rahmenbedingungen, die zurzeit im Ansatz durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelt sind, von besonderer Wichtigkeit. Deshalb wird diese Fragestellung im nächsten Abschnitt separat erläutert und beantwortet.
Die Haftungsrisiken der Übertragungsnetzbetreiber, welche durch mögliche Netzschäden oder Verzögerungen beim Netzanschluss entstehen, sind ein zentrales Hemmnis für weitere Investitionen in den gesamten Offshore-Bereich: Derzeit ist ungeklärt wer für die entgangenen Erlöse aus dem nicht erfolgten Stromverkauf bei einem gestörten oder verspäteten Netzanschluss haftet. Der zuständige Versorgungsnetzbetreiber TenneT hat erklärt, dass dieses Problem den Einstieg von privaten Investoren mit Eigenkapital in die Finanzierung von Netzanschlüssen behindert. Nach Angaben von TenneT ist der Einstieg von privaten Investoren deshalb wichtig, weil der Netzbetreiber allein nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt.
Sind mögliche Schäden trotz technischer und organisatorischer Vorkehrungen nicht wirtschaftlich versicherbar, muss der Schadensausgleich von der Allgemeinheit getragen werden – wie es auch in anderen großen Industriebereichen (beispielsweise der Luft- und Raumfahrtindustrie oder der Atomindustrie) geregelt ist ¬– denn es handelt sich bei der Energiewende um ein Generationenprojekt von gesamtgesellschaftlichem Interesse.
Die Offshore-Windbranche bezweifelt allerdings, dass das Problem des Netzanschlusses mit der Haftungsregelung gelöst wird. Deshalb muss die Bundesregierung aus Sicht der Branche eine staatliche Beteiligung an einer Netzgesellschaft – die partiell oder ganz, temporär oder dauerhaft sein kann – prüfen. Die Politik ist dafür verantwortlich, den Rahmen für definitive und garantierte Anschlusstermine der geplanten und genehmigten Offshore-Windkraftwerke zu schaffen. Die Politik muss daher auch für einen festen Rahmen für die Haftungsfrage und die Netzanschlusstermine sorgen. Dieser Rahmen sollte vor allem für einen Zeitraum verbindlich und verlässlich sein, der die Investitionszeiträume offshore berücksichtigt.
Für den Ausbau der Offshore-Windenergie werden zudem passgenaue Lösungen benötigt, um Logistikkosten zu senken und die Ziele der Bundesregierung zu erreichen.
Zusätzliche Hafenkapazitäten müssen geschaffen werden, die angesichts der Haushaltssituation der Küstenländer überwiegend privat finanziert und betrieben werden sollen. Zur Absicherung dieser Investitionen bedarf es der Unterstützung durch entsprechende Darlehen der KfW-Bank (KfW-Programm für Häfen und Schiffe), die kurzfristig bereitzustellen sind. Alternativ sind auch Investitionen durch die öffentliche Hand oder eine Kombination aus beidem denkbar. Da es sich um ein gesamtgesellschaftliches Interesse handelt, liegt diese Investition in erster Linie in der Verantwortung des Bundes. Hier ausschließlich die Länder in die Pflicht zu nehmen, wird der bundesweiten Tragweite des Hafenausbaus für die Energiewende und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Bundesländer nicht gerecht.
Die Politik muss einen festen Rahmen für die Haftungsfrage und die Netzanschlusstermine schaffen, Verantwortung für notwendige Investitionen in die Infrastruktur übernehmen und eine staatliche Beteiligung am Offshore-Netz in Erwägung ziehen.